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Amtliche Dokumente
Häufig angefragte amtliche Dokumente

Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug umfasst alle Informationen die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden: Informationen zum Grundstück, Eigentümer des Grundstückes, Besitzer der Immobilie, Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Bebauungseinschränkungen, …) aber auch Schulden (Hypotheken, Grundpfandrechte, …)

Flurkarte

Die Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte / Katasterkarte benötigen Sie insbesondere dann, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht. Sie stellt die Grundstücke und Gebäude eines Gebietes dar, weshalb sie vor allem für Interessenten eines Objektes von Bedeutung ist. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung einer Immobilie, sowie Rechte und Pflichten der jeweiligen Wohnungseigentümer. Dies kann z.B. bei einem Mehrfamilienhaus die Aufteilung von Wohnungen, Kellerabteilen und KFZ Stellplätzen sein, sowie die Definition von gemeinschaftlich genutzten Flächen sein.

Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten Grundstück liegen. Beisielsweise die Duldung eines KFZ-Stellplatzes für ein Nachbargrundstück oder zwei Grundstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, weshalb eine Immobile auf zwei Grundstücken gebaut werden kann. Prüfen Sie immer, ob ein Objekt Baulasten hat! Baulast(en) werden automatisch auf den Käufer eines Grundstücks übertragen.

Altlastenverzeichnis

Die Altlastenauskunft / das Altlastenverzeichnis dient der Untersuchung von Grundstücken und zeigt Informationen zum Untergrund und zur Bebaubarkeit. Liegt für das Grundstück ein Altlastenverdacht vor, lohnt sich ein Kauf für private Bauherren in aller Regel nicht. Die Sanierung ist sehr kostspielig und schwer kalkulierbar. Deshalb sollten Sie dies vor einem Kauf unbedint prüfen!

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (auch B-Plan genannt) wird aus den übergeordneten Flächennutzungsplänen der Gemeinde heraus entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Grundstücken. Bebauungspläne weisen aus, welche Grünflächen freigehalten werden müssen, wie tief ein Grundstück bebaut werden darf und wie viele Geschosse gebaut werden dürfen bzw. erlaubt sind. Es gibt hier eine Vielzahl von Regelungen.

Über uns
Erfahrung & Expertise
Wir sind davon überzeugt, dass es einen besseren Weg gibt, Immobiliengeschäfte schnell, einfach und kostengünstiger abzuwickeln. Aus diesem Grund haben wir Grundbuch24.de entwickelt. Wir verbinden persönliche professionelle Beratung mit modernster Technologie um Ihnen transparent bei Ihren Entscheidungsprozessen zu helfen, egal ob es um Beschaffungsprozesse, Beratung, Verkauf, Darlehen oder Wertermittlung geht.
FAQs
Häufige Fragen

Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein amtliches Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist. Wenn Sie mehr erfahren wollen zum Thema Grundbuch und Flurkarten, besuchen Sie diesen Ratgeber.
https://www.deingrundbuch.de/ratgeber/

Wir ermöglichen die einfach Beantragung von Grundbuchauszügen und immobiliennahen Dokumenten online. Sie geben Ihre Daten und Wunschdokumente an und wir kümmern uns um den Rest.

Für Sie bedeutet das konkret:

  • keine Behördengänge
  • kein Papierkram
  • kein Drucker erforderlich
  • keine Behördendeutsch
  • kein FAX
  • bequeme digitale Signatur
  • wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Amt
  • Sie geben Ihre Daten in unser Online-Formular ein, wählen eine bevorzugte Zahlungsmethode und senden die Bestellung ab.

    Gleich danach bestätigen wir Ihre Bestellung via Mail und Sie erhalten den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenportal. Da können Sie Ihre Rechnung, den Status der Bestellung und Ihre Sachbearbeiter:in einsehen. Auch die digitale Signatur des Antrags und zusätzliche Dokumentuploads (wie einen Eigentümernachweis) können Sie hier hochladen oder uns via WhatsApp schicken.

    Immoblienkauf

    Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.

    Beleihungsprüfung

    Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.

    Erbfall

    Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

    Zu jedem Dokument gibt es eine, in der Produktbeschreibung vermerkte, Standardzustellungsart. Jedoch ist es Ihnen überlassen, ob Sie das Dokument postalisch oder digital erhalten wollen. Bei Abweichung der Standardzustellungsart, geben Sie die Alternative einfach in dem Bemerkungsfeld der Bestellung an oder wählen Sie direkt eines unserer vorgefertigen Alternativen (z.B. Grundbuchauszug digital).

    Das berechtigte Interesse wird benötigt, wenn ein Dokument mit personenbezogenen, sensiblen Daten beantragt werden soll.
    Anhand der folgenden kurzen Checkliste können Sie Ihr berechtigtes Interesse überprüfen.

    Ein berechtigtes Interesse hat:

    der Eigentümer der Immobilie

    Erbe einer Immobilie, welcher Informationen zur Immobilie benötigt um über eine Erbantritt zu entscheiden.

    Gläubiger des Eigentümers einer Immobilie ist

    Wegerechte hat

    Mieter, welcher erfahren will ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist (erklärungsbedürftig)

    Vollmacht des Eigentümers hat

    Behörde, ein Gericht oder ein Notar

    öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Die Kosten des Grundbuchauszuges sind je Bundesland unterschiedlich, belaufen sich jedoch im Mittel auf 10,-€.

    Die Grundbucheinsicht kann durch jeden mit einem berechtigten Interesse erfolgen. In speziellen Fällen muss das berechtigte Interesse bei dem zuständigen Amt erläutert werden und der zuständige Sachbearbeiter entscheidet folglich über die Gestattung der Einsichtnahme.

    • Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
    • Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
    • Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

    Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor. Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.

    Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.

    Baukindergeld: Vorteil für Familien mit Eigenheim-Wunsch. Die Antragsfrist für Zuschuss wurder verlängert! Das Baukindergeld ist eine weitere staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Das bedeutet: Nur Familien, die bis Jahresende eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen, können noch Baukindergeld erhalten.1 Die gute Nachricht: Die Bundesregierung hat beschlossen, den befristeten Förderzeitraum um drei Monate zu verlängern. Die Änderung soll mit Inkrafttreten des Haushalts 2021 wirksam werden (gilt nicht für Bayern). Gültig ab 17.05.2019 (Antragseingang bei der KfW)- Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes, Zuschuss der KfW Nr. 424. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen. Für die Beantragunng benötigen Sie zwingend einen Grundbuchauszug. https://www.grundbuch24.de/baukindergeld

    Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich in fünf Bereiche:

    ✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.

    ✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur, Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe verzeichnet.

    ✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder Zwangsversteigerung sein.

    ✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.

    ✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.

    In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie kennen.